Incoming Reise Versicherung für ausländische Gäste und Besucher
Die Ausländer Krankenversicherung gilt für Deutschland, ein Gastland der Europäischen Union sowie die Schweiz und für Liechtenstein. Diese Besucher Versicherung erfüllt die Anforderungen einer Entscheidung des Rates der EU aus dem Jahr 2003 an ein so genanntes Schengen-Visum. Um dieses Visum zu bekommen, ist es zwingend notwendig eine Incoming Versicherung abzuschließen, mit der der befristete Aufenthalt von ausländischen Gästen in Europa sowie auch die Weiterreise in andere Gastländer erst möglich wird.
Laut Aufenthaltsgesetz haftet der Gastgeber für Kosten, die ein Ausländer in Deutschland der öffentlichen Hand verursachen könnte. Dazu muss eine Verpflichtungserklärung abgegeben werden, die gibt es bei der zuständigen Ausländerbehörde. Wenn der Gast nicht in der Lage sein sollte, seinen Besuch aus eigenen finanziellen Mitteln zu bestreiten, kann sich der Gastgeber verpflichten, alle möglichen Kosten zu übernehmen, das beinhaltet auch die Kosten für medizinische Versorgungen und den Rücktransport des Gastes in seine Heimat.
Die Schengen-Versicherung muss eine Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro haben, sie kann am Wohnort des Gastes aber auch vom Einladenden abgeschlossen werden.
• Kostenerstattung für unbedingt notwendige medizinische Behandlung in den genannten Staaten
• Übernahme der Arzt- und Krankenhauskosten sowie der Kosten für Medikamente (Details sind jeweils den Versicherungsbedingungen zu entnehmen)
• Krankenrücktransport im Notfall auch ein Rettungsflug
• Übernahme der Überführungskosten im Todesfall oder wahlweise die Beerdigungskosten vor Ort
Achtung – nicht versichert sind Heilbehandlungen, die schon vor Antritt der Besuchsreise als notwendig bekannt waren und Leistungen in den Ländern, in denen der Versicherte einen ständigen Wohnsitz hat.
Es gibt einige ausgewählte Anbieter, bei denen man die Incoming Versicherung online berechnen und buchen kann. Die Incoming Versicherung ist auch bei Geschäftsreisen gültig.